AGB

Präambel

Sofern Verträge über die im Online-Shop dargestellten Leistungen (Waren, digitale Waren oder Schulungen) der BCIS, mit Ausnahme von Verträgen über ELOprofessional for Small Business, zustande kommen, gelten die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Online Shop“.
Für alle anderen Fälle und ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Online Shop“ gelten nach-folgende „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online Shop

1 Geltung
2 Vertragsschluss
3 Preise, Zahlung
4 Lieferung und Nutzungsrechte
5 Schulungen
6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
7 Gewährleistung
8 Haftung
9 Eigentumsvorbehalt
10 Schlussbestimmungen


1 Geltung
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Online Shop sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und der BCIS GmbH, Leuschnerstraße 69, 34134 Kassel (nachfolgend „BCIS“ oder „Verkäufer“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die im Online-Shop dargestellten Leistungen (Waren, digitale Waren oder Schulungen) der BCIS zustande kommen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BCIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB – Online Shop sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


2 Vertragsschluss
2.1
Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.
Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, indem er dem Kunden
• eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
• die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist,
• nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden, der Aufforderung zur Eingabe von Kreditkartendaten oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
2.2
Der Vertragstext wird von dem Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.


3 Preise, Zahlung
3.1
Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der Liefer- und Versandkosten, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.
3.2
Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf Zahlung wahlweise per Vorkasse durch Paypal, Überweisung oder Kreditkarte, sofern auf der Webseite unter dem Thema Lieferung & Zahlungsarten nicht abweichende Informationen genannt werden. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung mit Verzugshinweis keine Zahlung geleistet hat.
3.3
Der Verkäufer behält sich vor, einen externen Zahlungsdienstleister für die Zahlungsabwicklung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer vor, den Kunden auf eine andere dem Kunden zumutbare Zahlungsart zu verweisen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Zahlung durch den Kunden gefährdet ist.

4 Lieferung und Nutzungsrechte
4.1
Sofern der Vertragsinhalt eine Lieferung von nicht digitalen Produkten beinhaltet, erfolgt der Versand in der Regel per Postdienst. Der Kunde trägt die beim Angebot angegebenen Versandkosten. Sofern bei der Produkt-beschreibung keine anderweitigen Angaben genannt sind, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb von 5 Werktagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
4.2
Für die Lieferung per Download von digitalen Inhalten fallen keine Versandkosten an. Der Kunde kann den Download zu jeder Zeit vornehmen, soweit in der Produktbeschreibungen keine anderweitigen Angaben enthalten sind.
4.3
Sofern die Abholung der Ware bei Verkäufer angeboten wird, erfolgt diese zu den üblichen Geschäftszeiten des Verkäufers nach vorheriger Vereinbarung eines Abholtermins.
4.4
Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Der Verkäufer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 25,00. Der Verkäufer ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
4.5
Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, hat der Verkäufer das Recht, die Ware selber zu ver-werten, nachdem der Verkäufer dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt hat.
4.6
Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch den Verkäufer, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.
4.7
Sofern der Verkäufer dem Kunden im Rahmen von Warenangeboten Werke anbietet, für deren Schutz der Verkäufer die Nutzungsrechte besitzt, räumt er dem Kunden ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht ein, die vereinbarten (gegebenenfalls auch digitalen) Werke nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene private oder unternehmensinterne Zwecke für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen, sofern keine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen wird. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Veräußerung und Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte des Kunden aus §§ 69d Abs. 2 und 3 und 69 e UrhG bleiben unberührt.
4.8
Die öffentliche Vorführung oder Weitergabe von Vertragsgegenständen (z.B. auch Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von BCIS erlaubt. Insbesondere eine Vervielfältigung oder Verwendung von Werken in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf an-deren Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BCIS nicht gestattet. Das umfassende Nutzungs-recht bzw. Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenständen steht ausschließlich BCIS zu, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Sollten Vertragspartner Werke zu solchen Zwecken nutzen wollen, können sie sich mit BCIS abstimmen.

5 Schulungen
5.1
BCIS bietet dem Kunden Schulungsleistungen mit konkreten Schulungsinhalten bzw. Seminare gemäß der Angebotsbeschreibung an. Die Schulungen können unterteilt sein in Angebote über den Zugang zu Onlineschulungsinhalten oder Angebote für Präsenzschulungen.
5.2
Bei einer Onlineschulung wird BCIS dem Kunden die Zugangsdaten rechtzeitig mitteilen, wobei der jeweilige Zugang ausschließlich von dem Kunden bzw. seinem für die Schulung angemeldeten Mitarbeiter genutzt werden darf.
5.3
Die Schulungszeiten bzw. Freischaltung von Onlineschulungsinhalten ergeben sich aus dem konkreten An-gebot.
5.4
Bei einer im Angebot vereinbarten Mindestteilnehmerzahl besteht ein Anspruch auf Durchführung der Schulung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht. BCIS wird sich bemühen, bei reduzierter Teilnehmerzahl einen alternativen Termin anzubieten. Bei vereinbarter maximaler Teilnehmerzahl ist BCIS berechtigt, anfragende Teilnehmerbei Übersteigen der Teilnehmerzahl abzulehnen.
5.5
Die eigene Anreise und die Übernachtung sind von jedem Teilnehmer bei Vor-Ort Schulungen selber zu organisieren und zu bezahlen.
5.6
Nichtinanspruchnahme von Leistungen/Nichtteilnahme an Terminen
5.6.1
Kann der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht den vollen Leistungsumfang der Schulung in Anspruch nehmen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
5.6.2
Kann der Kunde bzw. ein jeweiliger Teilnehmer des Kunden an dem Live- oder Präsenz-Schulungstermin nicht teilnehmen, muss der Kunde dies unverzüglich mitteilen, damit BCIS den reibungslosen Ablauf und Nutzen der Schulung für die restlichen Teilnehmer sicherstellen kann.
5.7
Rücktritt durch BCIS / Änderungen im Ablauf
5.7.1
BCIS behält sich ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist unter anderem gegeben bei höherer Gewalt, Nichterreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten. Ein Ausfall der Schulung (z.B. plötzliche Erkrankung, Technische Probleme) wird dem Kunden unverzüglich bekannt gegeben.
5.7.2
BCIS ist berechtigt, einen vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen zeitlich und örtlich zu verlegen. Für den Fall der zeitlichen Terminverlegung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. BCIS verpflichtet sich, den Kunden über eine bei der Buchung genannte Adresse (postalisch, per E-Mail, per Telefon) unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend.
5.7.3
Im Falle der Absage eines Termins erstattet BCIS die geleistete Zahlung ganz bzw. anteilig zurück. Weiter-gehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Hotelkosten oder Verdienstausfall sind ausge-schlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, auch durch die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von BCIS.
5.8
Stornierungsbedingungen, Ersatzteilnehmer
5.8.1
Eine Stornierung ist nur mit Einverständnis von BCIS und Zahlung von Stornierungsgebühren möglich.
5.8.2
Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin ist bis spätestens 10 Arbeitstagen vor der Schulung kostenlos möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulung bis zum ursprünglichen Schulungstermin vollständig bezahlt ist.
Bei Umbuchung erhält der Kunde bzw. dessen entsendeter Teilnehmer einen Platz auf der Warteliste für einen späteren Termin. Die Teilnahme an einem Ersatztermin ist nur möglich, wenn die nachfolgende Schulung nicht ausgebucht ist. Insofern besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Ersatztermin. Der Teilnehmer erhält spätestens eine Woche vor Beginn des Ersatztermins eine verbindliche Zusage oder Absage. Im Fall einer Absage besteht für den Kunden kein Anspruch für anfallende Stornierungskosten für gebuchte Übernachtung/en und/oder die Anfahrt zum Veranstaltungsort.
5.8.3
Unabhängig davon, kann bis einen Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn ein fachlich geeigneter Ersatzteilnehmer per E-Mail an BCIS benannt werden. Die Übertragung auf den Ersatzteilnehmer ist wirksam, soweit BCIS dies bestätigt.
5.9
BCIS hat sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Materialien, Unterlagen, Dokumentationen, Ton- und Bildmaterialien usw., die in Zusammenhang mit der Schulung verbreitet werden, inne.
5.10
Etwaige erarbeitete Lösungsvorschläge zu Übungen oder Beispielfälle sind unverbindlich und dienen nur einer allgemeinen Veranschaulichung.
5.11
Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen des Events ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BCIS Mitschnitte z.B. per Screenshot, Aufzeichnungen oder Foto-, Videokamera oder Mobiltelefon anzufertigen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.


6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
6.1
Widerrufsbelehrung für Warenbestellungen (z.B. digitale Waren)
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BCIS GmbH, Leuschnerstraße 69, 34134 Kassel, Telefon: 0561 / 766 56-0, E-Mail: info@bcis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein-schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


6.2
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen (Schulungen)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BCIS GmbH, Leuschnerstraße 69, 34134 Kassel, Telefon: 0561 / 766 56-0, E-Mail: info@bcis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein-schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kennt-nis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
6.3
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An BCIS GmbH, Leuschnerstraße 69, 34134 Kassel, E-Mail: info@bcis.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
______________ (*) Unzutreffendes streichen


7 Gewährleistung
7.1
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nach-folgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2
Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist BCIS dieser unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 3 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer Rüge in Textform bei BCIS. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.


8 Haftung
8.1
Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.2
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
8.3
Für die Wiederbeschaffung von Daten bei schuldhaftem Handeln durch BCIS gilt, dass BCIS nur insoweit haftet, soweit der Vertragspartner alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.


9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Das gilt auch bei Weiterverkauf.
9.2
Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch BCIS nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis da-rauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.


10 Schlussbestimmungen
10.1
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
10.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Das-selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.3
Die Vertragssprache ist deutsch.
10.4
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Die Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Unsere E-Mailadresse in diesem Zusammenhang finden sie im Impressum unserer Webseite.
10.5
BCIS ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und BCIS den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
10.6
Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen von BCIS geschlossen hat, kann BCIS dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-Mailadresse anbieten (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen.
Stand: Dezember 2024


AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der BCIS GmbH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
2 Vertragsgegenstand
3 Lieferung, Leistungsdurchführung
4 Zahlungsbedingungen
5 Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten
6 Bestellung
7 Nutzungsrechte
8 Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme
9 Cloud Produkte
10 Change Request
11 Mangelhaftung
12 Haftung
13 Service Level
14 Verschwiegenheit
15 Monitoring
16 Softwarepflege- und Update-Service
17 Fehlerbearbeitungen
18 ELOprofessional for Small Business
19 Fernwartung
20 Telefon Hotline
21 Schulungen
22 Datenschutz
23 Vertragsbeendigung
24 Schlussbestimmungen


1 Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der BCIS GmbH, Leuschnerstraße 69, 34134 Kassel (nachfolgend „BCIS“ genannt) und dem Kunden, insbesondere für den Verkauf von Software und Hardware und für beauftragte Dienst- und/oder Mietleistungen (z.B. Software-as-a-Service, kurz SaaS, Leistungen) sowie für die Erbringung von Pflegeleistungen und Werkleistungen durch BCIS gelten aus-schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn BCIS ihnen nicht ausdrücklich wider-spricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
1.3 Bei einem Vertragsschluss mit dem Kunden gelten die folgenden Regelungen in der nachfolgenden genannten Rangfolge:
a) das Angebot mit den Leistungsbeschreibungen
b) diese AGB
c) etwaige einbezogene AGB von Drittanbietern
1.4 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer.


2 Vertragsgegenstand
2.1 BCIS stellt diverse Leistungen zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in seinem Angebot. Der genaue Umfang der Leistung wird gegebenenfalls im Rahmen einer weiteren Dokumentation der Leistung zwischen den Parteien vereinbart.
2.2 Sofern von BCIS vom Kunden gewünschte Spezifikationen oder Dokumentationen erstellt werden, sind diese kostenpflichtig (nach Aufwand), sofern keine andere Vereinbarung erfolgt.
2.3 Der Quellcode (Source Code) von etwaiger überlassener Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände und wird nicht überlassen, es sei denn, dies ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich (z.B. auch mit einer Escrow-Vereinbarung) vereinbart.
2.4 Hard- und Software wird nur einschließlich einer Installationsanleitung geliefert, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit
sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Diese Dokumente können dem Kunden nach Wahl von BCIS elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
2.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-) Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und der U.K..


3 Lieferung, Leistungsdurchführung
3.1 Bei Überlassung von Software erfolgt dies je nach Vereinbarung z.B. zusammen mit Hardware, Downloadmöglichkeit oder per Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS“ genannt).
3.2 Bei Lieferung von Waren erfolgt diese bis zur ersten Tür im Erdgeschoss. Der Kunde hat für einen (barriere-) freien Zugang zu sorgen.
3.3 Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über eine Installationsleistung bei Überlassung von Software erfolgt eine gegebenenfalls notwendige Installation durch den Kunden.
3.4 Übernimmt BCIS vertraglich die Installation von Software, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand in der auf dem von BCIS verwendeten Installationsmedium vorhandenen Fassung, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die erste im Handel erhältliche Version. BCIS schuldet nicht die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds, selbst wenn diese vom Hersteller der Software empfohlen und auf dem Markt bereits verbreitet sind. Diese zu installieren ist allein Angelegenheit des Kunden, es sei denn etwas Abweichendes wurde ausdrücklich vereinbart. BCIS ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen spätere Versionsstände und Fassungen zu installieren, soweit der Kunde BCIS nicht schriftlich gegenteilige Weisungen erteilt hat.
Bei der Installation von Software stehen, sofern nicht anders vereinbart, die Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) im pflichtgemäßen Ermessen von BCIS.
3.5 Unabhängig davon, ob eine Lieferung von Waren durch BCIS, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Lieferung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.
3.6 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von BCIS.
3.7 BCIS behält sich das Eigentum an gelieferter Software und Hardware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch BCIS nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.
3.8 Der Kunde wird von BCIS erhaltene Programmreleases, Fehlerkorrekturen und Programmumgebungen selbst installieren und organisieren, sofern dies nicht als Leistung für BCIS ausdrücklich vereinbart wurde.
3.9 Erbringt BCIS über die ursprüngliche Vereinbarung vom Kunden beauftragte Leistungen (Beratungs-, Schulungs- , Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz von BCIS zu vergüten und Reisekosten werden nach Aufwand berechnet.
3.10 Termine zur Erfüllung der vereinbarten Leistung (Liefertermine) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan. Im Übrigen sind die von BCIS genannten Termine „ca. –Termine“ und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
3.11 Der Kunde ist verpflichtet, BCIS alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt vom Kunden einbezogener Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung eines vereinbarten Liefertermins nach sich.
3.12 Für die Dauer etwaiger Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
3.13 Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Erledigung des Auftrages beeinflussen, so ist BCIS berechtigt, eine etwaige verbindlich vereinbarte Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend zu verlängern.
3.14 Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
3.15 Verzögert sich die Abnahme von Leistungen oder Produkten oder deren Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist BCIS berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist, nach seiner Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. BCIS muss hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Bei nicht abgerufenen Leistungen können von BCIS auch in Kontingente umgewandelt werden.
3.16 Im Fall des vorstehend geregelten Schadenersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadenersatz 30 % der vereinbarten Nettovergütung. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
3.17 Sofern nichts etwas anders ausdrücklich vereinbart wurde ist Ort der Leistungserbringung der Sitz von BCIS.
3.18 Für die Verwertung der von IT-Systemen des Kunden kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse bleibt allein der Kunde verantwortlich.
3.19 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen von BCIS zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich gestattet.


4 Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle.
4.2 Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand, sofern keine anderweitige Vereinbarung über Pauschalen besteht. Die stundensätzliche Abrechnung erfolgt im 15min-Takt. Aufwandseinschätzungen sind stets unverbindlich.
4.3 Die Vergütung für Dienstleistungen ist jeweils zum Monatsende fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
4.4 Ist zwischen den Parteien eine monatliche oder jährliche Abrechnung vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats bzw. -jahres.
4.5 Bei pauschaler Vergütung kann BCIS die Zahlung im Voraus berechnen. BCIS behält sich vor, Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die die Forderungen von BCIS gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so kann BCIS vom Vertrag zurücktreten.
4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. BCIS ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen.
4.7 Die Rechnungsversendung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Soweit der Kunde ausdrücklich eine Zusendung der Rechnung per Post zusätzlich wünscht, ist BCIS berechtigt, pro versendeter Rechnung 10,00 EUR zu berechnen.
4.8 Sofern der Kunde einen Vertrag ohne Verschulden von BCIS abbricht, ist BCIS bei nicht mehr erfolgter Leistung berechtigt, 80% der noch verbleibenden vertraglichen Vergütung abzurechnen. Sollte sich die Vergütung nach letztem Vertragsstand erhöht haben, bezieht sich die Abrechnung auf diese neue Vergütungssumme.
Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die verbleibende Vergütung bis zum Zeitpunkt der nächsten ordnungsgemäßen (zum nächstmöglichen Kündigungstermin) Beendigung des Vertrages.
4.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist BCIS berechtigt, die Leistungen oder auch einzelne vom Kunden beauftragte Optionen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann BCIS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
4.10 BCIS ist berechtigt, die Vergütung einseitig im Falle der Erhöhung von Materialherstellungskosten und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsschwankungen und/oder Zolländerung und/oder Frachtsätzen und/oder öffentlichen Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Wochen liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung aufgehoben wird.
4.11 Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechts 20 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zur Kündigung von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
4.12 Der Kunde kann mit BCIS Dienstleistungskontingente vereinbaren. Bei fehlender Inanspruchnahme des Kunden der Kontingente verfallen die vereinbarten und nicht genutzten Stunden mit Ablauf des jeweiligen Kontingentszeitraumes. Eine Vergütungspflicht bleibt bestehen.


5 Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten
5.1 Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen ist die Servicezeit von BCIS für alle Leistungen Montags bis Donnerstags von 9.00 – 17.00 Uhr und Freitags von 9:00 – 15:00 Uhr.
5.2 Für außerhalb der Servicezeit liegende beauftragte Leistungen werden folgende Zuschläge berechnet:
Montag – Donnerstag:
17:00 - 21:59 Uhr: 25% 22:00 - 08:59 Uhr: 50%
Freitags ab 15:00 Uhr und Samstags: 50%
Sonntage und Feiertage: 100%
5.3 Etwaige Fahrtkosten für Leistungen von BCIS werden mit einer Pauschale vom 0,40 € pro gefahrenen Kilometer oder nachweislich angefallene Kosten für Mietwagen, Bahn oder Flugzeug abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart ist, ist BCIS berechtigt, die Anfahrts- und Rückfahrzeit mit der Höhe des vereinbarten Stundensatzes abzurechnen.
5.4 Bei Stornierung von vereinbarten Terminen durch den Kunden berechnet BCIS folgende Dienstleistungsanteile: Bis 1 Woche vorher 25%, bis 3 Tage vorher 50%, 2 Tage vorher 75%, 1 Tag, vorher oder am selben Tag 100%.
5.5 Für die Leistungserfüllung notwendige und angemessene Kosten (z.B. Maut oder Parkgebühren) werden vom Auftraggeber übernommen. Etwaige weitere Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand und vorheriger Vereinbarung berechnet.


6 Bestellung
6.1 BCIS verpflichtet sich, nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages weitere für das Vertragsverhältnis geltende Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde hat die Möglichkeit verschiedene Module und Optionen bei BCIS zu beauftragen. BCIS darf davon ausgehen, dass Beauftragungen und Bestellungen durch Mitarbeiter des Kunden von diesem autorisiert wurden, wenn der jeweilige Mitarbeiter üblicherweise im angemessenen Rahmen Support- und Teilleistungen abruft.
6.3 Sofern die Bestellung über eine Webseite von BCIS oder eine elektronische Plattform erfolgt, gilt: Die dargestellten Angebote stellen kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den die Bestellung abschließenden Button unterbreitet der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden erfolgt der Vertragsabschluss hinsichtlich der bestellten Leistung mit der Annahme der Bestellung von BCIS durch ausdrücklich erklärte Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung bzw. Produktbereitstellung.
6.4 Sofern die Bestellung über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande kommt, gilt: Der auf der Webseite von BCIS dargestellte oder in sonstiger Form (z.B. E-Mail) übermittelte Leistungskatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Vertragsabschluss hinsichtlich der bestellten Leistung erfolgt mit der Annahme der Bestellung von BCIS durch ausdrücklich erklärte Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung bzw. Produktbereitstellung.


7 Nutzungsrechte
7.1 Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt BCIS dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung eines Werkes das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht.
7.2 Bei Mietleistungen von BCIS gilt als Ausnahme zu Ziffer 7.1, dass lediglich ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht gewährt wird.
7.3 Ist nicht ausdrücklich eine unlimitierte Nutzung vereinbart, erwirbt der Kunde das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren erworben hat. Bemessungsgrundlage hierfür ist die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengen staffeln, unbeschränkte Lizenzen, etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern.
7.4 Die in der Software etwaig enthaltenen Copyright- Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
7.5 Soweit u.a. Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt BCIS in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die BCIS im Falle der Zurverfügungstellung mitliefert.
7.6 Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software Dritter gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers bzw. des Dritten.
7.7 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller oder der Dritten gelten ausschließlich für die Leistung und die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen AGB. Der Kunde erhält die Software Dritter oder Leistungen Dritter entsprechend der veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers für die Software.
7.8 Für die Nutzung von Software müssen die von BCIS oder vom Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen und Hinweise zu den Systemvoraussetzungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.
7.9 Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig. Eine Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt gestattet. Die Rechte des Kunden aus §§ 69 d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.
7.10 Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist vorbehaltlich und unter Berücksichtigung der Rechte des Kunden aus §§ 69c Nr. 2, 69 e UrhG (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) nicht gestattet.
7.11 An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von BCIS, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen oder während der Ausführung der vertragsgemäßen Pflegearbeiten entstehen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Kunde eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.
7.12 In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene bzw. zur Verfügung gestellte Software außerhalb des Vertragszwecks zu vervielfältigen, zu vermieten oder in sonstiger Weise weiter- bzw. unterzulizensieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
7.13 Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden gelten die jeweils im Angebot etwaig erwähnten Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen.
7.14 Nutzt der Kunde die erworbene Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so ist er auf Aufforderung von BCIS verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von BCIS, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.
7.15 BCIS kann bei Bedarf einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mandatieren, um die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags durch den Kunden nach vorheriger angemessener Ankündigung zu üblichen Geschäftszeiten auditieren zu lassen. Der Kunde wird bei der Durchführung des Audits in angemessener Weise und ohne Vergütung unterstützen.
Das Auditrecht beinhaltet das Recht des Wirtschaftsprüfers auf Zugang zu den Geschäftsräumen und Zugriff auf die EDV-Systeme, in denen die relevanten Aufzeichnungen/Produkte vorgehalten werden, vorausgesetzt, dass (a) sich die Wirtschaftsprüfer an die anwendbaren Regeln für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie allgemeine Sicherheitsregeln für die Geschäftsräume halten und (b) die Wirtschaftsprüfer eine angemessene Vertraulichkeitsverpflichtung übernehmen.


8 Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme
8.1 Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z.B. E-Mail).
8.2 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach zu kommen.
8.3 Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen BCIS unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel (siehe Ziffer 8.9) zu enthalten.
8.4 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
8.5 Der Kunde wird BCIS in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen, Kontaktdaten sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an BCIS mitteilen.
8.6 Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.
8.7 Sofern BCIS Leistungen und Produkte seitens Dritter im eigenen Namen für den Kunden beauftragen soll, wird dies erst nach Zahlungseingang des Kunden bei BCIS erfolgen.
8.8 Der Kunde wird auf Anforderung durch BCIS oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere während der Vertragslaufzeit in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.
8.9 Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten technischen Voraussetzungen für die von BCIS zu erbringenden Leistungen erfüllt sind.
8.10 BCIS zeigt die Abnahmebereitschaft von vereinbarten Werkleistungen z.B. durch Übergabe an den Kunden an.
Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde BCIS umgehend detailliert mit mindestens folgenden Informationen mitteilen:
- Konkrete Fehlerbeschreibung und ggf. Logdateien
- Letzte Benutzeraktionen, die zum Fehler geführt haben (wer was wann wo)
- Screenshots, wenn sie zur besseren Verständlichkeit beitragen
- Häufigkeit und Reproduzierbarkeit
8.11 Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk.
8.12 Geht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
8.13 Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.
8.14 BCIS behält sich vor, relevante Admin-Passwörter erst mit vollständiger Abnahme des Auftrags durch den Kunden zu übergeben. Fordert der Kunde das Admin-Passwort vorher an, geht mit Übergabe des Passworts die Beweislast für etwaige Mängel auf den Kunden über.


9 Cloud Produkte
9.1 Soweit BCIS dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellt, behält BCIS sich eine Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
9.2 BCIS betreibt und nutzt ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. BCIS behält sich vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall wird dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mitgeteilt.
9.3 BCIS stellt dem Kunden die jeweilige vereinbarte Softwarelösung mit einer Verfügbarkeit von 90,0 % zur Verfügung, sofern keine anderweitige Vereinbarung erfolgt. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit der Softwarelösungen während der Betriebszeit eines jeden Kalenderjahres. BCIS behält sich vor, die Leistungserbringung zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen. Planmäßige Wartungsfenster wird BCIS dem Kunden mit einer Frist von sieben (7) Tagen ankündigen. Ohne anderweitige Vereinbarung werden regelmäßige Wartungsfenster von einer Stunde pro Arbeitswoche vereinbart. Unplanmäßige Wartungsfenster wird BCIS dem Kunden soweit möglich und zumutbar vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
9.4 Der Kunde sichert zu, dass er keine Inhalte auf von BCIS zur Verfügung gestellten Cloud-Produkten oder Servern speichert oder darüber überträgt, die
(i) gesetzeswidrig, pornographisch, obszön, anstößig, belästigend, rassistisch oder ethnisch diskriminierend, schädlich, bedrohlich, diffamierend oder anderweitig diskriminierend sind,
ii) illegale Handlungen begünstigt oder fördert,
(iii) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzet oder
(iv) anderweitig unangemessen sind („verbotene Inhalte“).
9.5 Der Kunde erkennt an, dass BCIS keine Kontrolle über vom Kunden gespeicherte oder übertragene Inhalte hat, derartige Inhalte nicht überwacht. BCIS behält sich das Recht vor, derartige Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, die nach berechtigter Annahme von BCIS als verbotene Inhalte eingestuft werden können. Der Kunde entschädigt und hält BCIS schadlos gegenüber sämtlichen Schäden, Verlusten und Aufwendungen, die sich infolge von Klagen oder Ansprüchen Dritter gegen die Inhalte des Kunden ergeben.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine vertragliche Nutzung so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. BCIS ist berechtigt, Vertragsgegenstände, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. BCIS wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren und den betreffenden überlassenen Vertragsgegenstand wieder zugänglich machen, sobald der Kunde nachweist, dass die Nutzung so umgestaltet wurde, dass sie den obigen Anforderungen genügt.
9.7 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragliche Leistung nur in dem Ausmaß in Anspruch zu nehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten wird der Kunde vermeiden, um das Gesamtsystem nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von BCIS zu gewährleisten.
9.8 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten der BCIS oder entsteht bei BCIS aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten eintreten, kann BCIS den Service vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen.
9.9 Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS“-Attacken) gilt, die der Kunde über das Rechenzentren ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Werden vom Kunden über die Server von BCIS Spam-Mails versendet, kann BCIS den Service sperren.
9.10 Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von 100 Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem vom Kunden beauftragten Lieferungen und Leistungen in Verbindung stehenden Datentransfers. Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Gesamtspeichervolumen von einem Gigabyte enthalten. Das genutzte Gesamtspeichervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem vom Kunden beauftragten Lieferungen und Leistungen in Verbindung stehenden Speichervolumen.
9.11 Der Kunde ist verpflichtet, die zum Zwecke des Zugangs zu den Diensten von BCIS erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und BCIS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches BCIS gegenüber zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten BCIS gegenüber widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde BCIS gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
9.12 BCIS hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösungen technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. BCIS behält sich vor, die Softwarelösungen zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von BCIS Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine für die Cloudlösung technisch notwendige Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt BCIS diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
9.13 Der Kunde hat BCIS unverzüglich über Störungen der Cloudlösung zu unterrichten und BCIS in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung zu unterstützen.
9.14 BCIS ist berechtigt, sicherheitsrelevante Updates für die Cloudlösung durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung bei Durchführung dieser Updates.
9.15 Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er gegebenenfalls über Schnittstellen einen Zugang hat, eigene Verträge. BCIS bietet mit der Cloudlösung lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbietern sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.
9.16 Die Bestellung eines Upgrades auf eine höhere Anzahl von Cloud Usern und/ oder hybrider ELO-Erweiterungen kann jederzeit erfolgen. Die Hinzunahme zusätzlicher User und/oder Artikel führt vom Zeitpunkt der Bestellung zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit (ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, Gesamtvertragslaufzeit) um weitere 12 Monate. Eine Reduzierung von Usern und/oder Artikeln ist nur zum jeweiligen Ablauf eines Vertragsjahres unter Einhaltung der unter Ziffer 9.17 genannten Kündigungsfrist möglich, sofern nichts Abweichendes beschrieben worden ist.
9.17 Die Mindestvertragslaufzeit für Cloud Produkte beträgt 24 Monate (Vertragsjahr) und ist danach mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres schriftlich, auch per Email, kündbar.
9.18 Nach Ende der Vertragslaufzeit wird der Datenbestand des Kunden noch 30 Tage aufbewahrt und dann gelöscht.
10 Change Request
10.1 Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
10.2 Soweit der Kunde über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen wünscht, wird BCIS, gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis, stundensätzlich tätig. BCIS wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird BCIS auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.
10.3 Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.
10.4 Änderungsverlangen bedürfen der Textform und können auch von BCIS per E-Mail bestätigt werden.


11 Mangelhaftung
11.1 BCIS gewährleistet, dass sämtliche Leistungen nicht mit Sach- und/oder Rechtsmängeln gemäß BGB behaftet sind.
11.2 Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von BCIS übertragen werden. Eine Haftung von BCIS für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen.
11.3 Im Fall eines Mangels nach Ziffer 11.1 wird BCIS innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.
11.4 Die Nacherfüllung kann nach Wahl von BCIS entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann BCIS nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass BCIS zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
11.5 Die Mängelbeseitigung durch BCIS kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden oder durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen.
11.6 BCIS trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
11.7 Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch BCIS entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.
11.8 Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann BCIS den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.
11.9 Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche BCIS während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
11.10 Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
11.11 Hat BCIS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
11.12 Ansprüche wegen eines Mangels (einschließlich bei Dokumentation) verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Ziffer 12 gilt entsprechend.
11.13 Bietet BCIS dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde diese zu übernehmen.
11.14 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, bzw. bei Mietleistungen die Änderungen keine für BCIS unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
11.15 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11.16 Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn BCIS ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 11.10 gilt entsprechend.
11.17 Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von BCIS und Ziffer

12 (Haftung) dieses Vertrages bleiben von diesen Regelungen unter Ziff. 11 unberührt.

12 Haftung
12.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BCIS, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von BCIS beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.
12.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).
12.3 Dieser Haftungsausschluss – sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
12.4 Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit von BCIS, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten von BCIS beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von BCIS auf die Schadenssumme beschränkt, die von BCIS bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.
Bei Datenverlust haftet BCIS allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Ziffer 12.5 findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von BCIS vereinbart wurde.
12.6 Bereitgestellte und /oder gelieferte Software und Services sind - sofern nicht ausdrücklich vereinbart - nicht zum Gebrauch in Verbindung mit Kernkraftwerken, der Luftfahrt, dem öffentlichen Verkehrswesen oder medizinischen Anwendungen oder anderen, grundsätzlich gefährlichen Anwendungen vorgesehen, die Tod, Körperverletzungen, katastrophale Schäden oder Massenvernichtungen bewirken könnten. Der Kunde bestätigt, dass BCIS in keinem Fall für Schäden als Folge des Gebrauchs der Software in diesen Umgebungen haftet.
12.7 Sofern der Kunde mit BCIS die Bereitstellung und Durchführung von Updates von Drittsoftware vereinbart hat, ist ihm bewusst, dass die Fehlerfreiheit der Sicherheitsupdates, die Sinnhaftigkeit der Risiko-Klassifizierung sowie die Kompatibilitätseinschätzung mit der zu aktualisierenden Software allein in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers liegt. Dem Kunden ist bewusst, dass Sicherheitsaktualisierungen Veränderungen an der installierten Software vornehmen, um die Sicherheit oder Stabilität zu verbessern. Bei diesen Veränderungen kann es zu Problemen kommen, die die Lauffähigkeit des Systems negativ beeinflussen. Für Folgeschäden aus diesem Umstand übernimmt BCIS keine Haftung. Dem Kunden ist bewusst, dass vorherige Installationen auf Testsystemen die Risiken beschränken können. Bei Sicherheitsbedenken ist BCIS berechtigt, auf ein Testsystem zu bestehen.
12.8 Der Kunde stellt BCIS von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen BCIS wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte unberechtigte Nutzung von Leistungen von BCIS geltend machen. Der Kunde übernimmt alle BCIS aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von BCIS bleiben unberührt. Der Kunde teilt BCIS ab Kenntnis die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.
12.9 Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Ziffer 12.8 die gegenständlichen Leistungen nicht mehr nutzen.
12.10 Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten ebenfalls zugunsten der Lieferanten, Reseller, Partner oder deren jeweiligen Zweigstellen des Anbieters sowie der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


13 Service Level
13.1 Es gelten folgende Service Level-Vereinbarungen und Fehlereinstufungen bei der Bearbeitung von Fehlern und Mängel von BCIS für den Kunden:
13.1.1 Die Fehlerklasse 1 umfasst gravierende Fehler, die eine zweckmäßige, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen der Leistung verhindern oder unzumutbar einschränken („alles steht, nichts geht“). Die setzt voraus, dass der Benutzer nicht arbeitsfähig ist.
13.1.2 Die Fehlerklasse 2 umfasst Funktionsunterbrechungen, welche die Anwendung von wesentlichen Teilen der Leistung für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung stark einschränken. Dies setzt voraus, dass der Benutzer in seiner Arbeit eingeschränkt ist.
13.1.3 Die Fehlerklasse 3 umfasst Einschränkungen der Funktionsfähigkeit, so dass die Anwendung bis auf Ausnahmen wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar ist.
13.1.4 Die Fehlerklasse 4 umfasst Schwächen der Software, welche die Anwendung nicht einschränken. Die Beeinträchtigung ist so gering, dass mit dem Programm im Wesentlichen bis auf weiteres gearbeitet werden kann und die Arbeitsergebnisse brauchbar sind. Änderungswünsche und neue Anforderungen des Kunden werden ebenfalls mit Fehlerklasse 4 klassifiziert.
13.2 Jede Fehlermeldung wird von BCIS nach billigem Ermessen einer Fehlerklasse zugeordnet. Ein Vorschlag des Kunden ist dabei zu berücksichtigen. Weicht BCIS nicht um mehr als eine Fehlerklasse von dem Vorschlag des Kunden ab, gilt die Einordnung als einvernehmlich. Dem Kunden obliegt der Beweis der niedrigeren Klassifizierung. Die spätere Umstufung einer Fehlermeldung in eine andere Fehlerklasse ist nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich.
13.3 Im Falle eines Fehlers reagiert BCIS gemäß vertraglicher Verpflichtung auf die Fehlermeldung des Kunden. Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt als Reaktionszeit ein angemessener Zeitraum.
13.4 Eine erfolgreiche Behebung der Funktionsbeeinträchtigung innerhalb der Reaktionszeiten ist nicht geschuldet.
13.5 Maßgeblich für die Ingangsetzung der Reaktionszeiten ist der Eingang einer qualifizierten Fehlermeldung des Kunden über die von BCIS angegebenen Kontaktwege.


14 Verschwiegenheit
14.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung über alle im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.
14.2 Diese Verschwiegenheitsregelung gilt nicht für Informationen, die einer Partei bereits vor Mitteilung durch die andere Partei in rechtlich zulässiger Weise bekannt waren oder die offenkundig sind.
14.3 Ist eine Partei zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich dazu verpflichtet, werden sich die Parteien vor Offenlegung, soweit tunlich, abstimmen, und es wird nur der Teil der vertraulichen Informationen offengelegt, der offengelegt werden muss.


15 Monitoring
15.1 Bei Vereinbarung über Monitoringleistungen kann eine Überwachung von Vertragsgegenständen (z.B. IT- Infrastruktur oder von Software) durch eine von BCIS gewählten Monitoringsoftware erfolgen. Im Falle einer drohenden Fehlfunktion oder Störung erfolgen Alarmierungen an BCIS sowie, wenn vereinbart, auch per Nachricht an benannte Personen des Kunden.
15.2 Die Weiterleitung von nicht automatisierten Monitoringmeldungen erfolgt je nach Vereinbarung im Rahmen der Servicezeiten.
15.3 Der Einsatz der Monitoringsoftware wird durch BCIS so erfolgen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz des Kunden nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden vom Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Kunden oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann BCIS die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. Um eine Überwachung sicherstellen zu können, ist der Kunde verpflichtet eine ausreichende Internetverbindung zur Verfügung zu stellen. Der Status der Verbindung wird ebenfalls im Monitoring überwacht.
15.4 Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Hardware und dessen Programme. Seitens BCIS wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung eines Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung durch den Kunden durchgeführt werden müssen, sofern keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung vorliegt. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft der IT-Systeme zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung.


16 Softwarepflege- und Update-Service
Der vereinbarte Softwarepflege- und Update-Service (ELO Lösungen und Erweiterungen) soll die im Rahmen des Service vereinbarte Software auf den jeweils neuesten vom Hersteller freigegebenen Stand bringen und Fehler, die BCIS bekannt sind, dem Hersteller zur entsprechenden Bearbeitung melden, um so einen sinnvollen „Work-around“ zu ermöglichen. Hierzu erhält der Kunde folgende vom Hersteller neuen entwickelten Programmversionen der jeweiligen Software zur Verfügung gestellt, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
- Servicepacks zur erweiterten Fehlerbeseitigung
- Updates, d.h. verbesserte Programmversionen
- Upgrades, d.h. weiterentwickelte Programmversionen, sofern diese vom Kunden durch den Hersteller erworben wurden
16.1 Die Installation der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Software und die Pflege von Erweiterungen, Ergänzungen, Schnittstellen, Scripting oder sonstigen Weiterentwicklungen, die seitens BCIS oder des Kunden vorgenommen wurden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, soweit nicht explizit schriftlich anders vereinbart, und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Inanspruchnahme von BCIS erfolgt eine gesonderte Berechnung auf der Basis der aktuellen Preisliste von BCIS.
16.2 Die Software-Aktualisierungen werden ausschließlich für Software erbracht, für die eine entsprechende Softwarelizenz vom jeweiligen Hersteller rechtmäßig erworben wurde.
16.3 Zur Leistung ist BCIS nur dann verpflichtet, wenn der Kunde die jeweils neueste und von BCIS freigegebene Fassung der Software sowie die jeweils freigegebene und für die konkrete Konstellation und Systemumgebung von BCIS empfohlene Fassung erforderlicher systemnaher Software einsetzt.
16.4 Durch den Abschluss des Update-Service erwirbt der Kunde damit gleichzeitig die Nutzungsrechte derjenigen Software und Module, die ihm in Erfüllung des Vertrages überlassen werden. Dies gilt nur, sofern sich die Vertragsleistung auf rechtmäßig bezogene Software-Nutzungslizenzen bezieht.
16.5 Ist ein Premium-Supportkontingent vereinbart, erhält der Kunde folgende Zusatzleistungen:
16.5.1 Im Rahmen des Premium-Supportkontingents werden Anfragen des Kunden bevorzugt bearbeitet. Zusätzlich erhält der Kunde ein jährliches Premium-Supportkontingent in Höhe von 6% des Lizenzpreises der im Softwarepflege- und Updates-Service erhaltenen Lizenzen. Dieses Premium-Supportkontingent wird mit erbrachten Supportleistungen zum jeweils aktuellen Stundensatz abzgl. 20% Rabatt verrechnet. Das Premium-Supportkontingent kann vom Kunden nur für Supportleistungen verwendet werden. Nicht genutzte Stunden verfallen am Ende eines jeden Kalenderjahres, eine Erstattung oder Übertrag ins Folgejahr ist ausgeschlossen. Termine mit mehr als 8h sind mind. vier Wochen vorher schriftlich zu vereinbaren, bei weniger als 8h mind. zwei Wochen vorher. Bei kurzfristigeren Terminwünschen besteht kein Anspruch auf Bestätigung seitens BCIS. BCIS wird stets versuchen, Terminwünsche zu realisieren. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht.
16.5.2 Der Kunde benennt einen primären Ansprechpartner sowie eine Vertretung die berechtigt sind, den Premium-Support mit bevorzugter Bearbeitung zu nutzen. Sie sammeln interne Anfragen und leiten sie an BCIS weiter.
16.5.3 Zuschläge für Arbeiten außerhalb der in Absatz 16.5.1 genannten Supportzeiten sowie Fahrtkosten und Spesen für Vor-Ort-Einsätze werden gemäß Absatz 5 separat abgerechnet.
16.6 BCIS ist berechtigt, zur Überprüfung der Lizenznutzung einen Lizenzreport anzufordern. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung dem Auftragnehmer einen aktuellen ELO Lizenzreport zuzusenden oder durch BCIS mittels Fernzugriff auf das ELO System einen Lizenzreport erstellen zu lassen. Es erfolgt keine automatische Aktualisierung und somit keine automatische Verrechnung der tatsächlich im Einsatz befindlichen Lizenzen und Module für das gelaufene mit dem folgenden Wartungsjahr. Wird festgestellt, dass mehr Lizenzen genutzt werden als lizenziert sind, sind die fehlenden Lizenzen und Module nachzukaufen und werden dadurch in die Geltung dieser Update-Service-Vereinbarung mit aufgenommen.
16.7 Einzelne tatsächlich nicht mehr benötigte Lizenzen und Komponenten können grundsätzlich nur durch Kündigung, auch durch Teilkündigung, unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus der Wartung herausgenommen werden. Sie fallen dann bei der Berechnung der Vergütung für das kommende Vertragsjahr nicht mehr an. Eine rückwirkende Verrechnung ist ausgeschlossen. Die grundsätzliche Geltung des zugrundeliegenden Vertrages bleibt in jedem Fall unberührt


17 Fehlerbearbeitungen
17.1 Die Pflege wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Nutzer orientiert.
17.2 BCIS übernimmt je nach Vereinbarung die Fehlerbearbeitung für die Vertragsgegenstände. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt an den Kunden übergebenen oder eingesetzten Version erbracht. BCIS bearbeitet Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Etwaige feste Interventionszeiten (SLA) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Auftretende Fehler sind durch den Kunden in für BCIS möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und in Textform oder per angebotener Hotline zu mitzuteilen.
17.3 Soweit nicht anders explizit vereinbart, ist BCIS nicht verpflichtet, Serviceleistungen für Komponenten des IT-Systems zu erbringen.
17.4 BCIS erbringt die Fehlerbearbeitung nach seiner Wahl vor Ort oder per Fernwartung bzw. durch Neulieferung oder Reparatur. Die BCIS ist berechtigt, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung gemäß Ziffer 11 zu nutzen.
17.5 Während der Fehlerbeseitigung kann BCIS verlangen, dass der Kunde im Bedarfsfall einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite stellt, der Auskunft über das Gesamtsystem bei dem Kunden und die Verwendung der Vertragssoftware sowie den geltend gemachten Fehler geben kann und Testläufe durchführen kann.
17.6 Der Kunde wird im Bedarfsfall BCIS und seinen Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und erforderliche Rechnerzeiten zur Verfügung stellen.


18 ELOprofessional for Small Business
18.1 BCIS ist seitens des Herstellers ermächtigt, Softwareüberlassungsverträge mit Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung über die zeitweise Überlassung von ELO abzuschließen und diese dem Kunden aus einem Rechenzentrum (nachfolgend „BCIS Cloud“ genannt) bereitzustellen. Es wird auf die ergänzende Geltung von Ziffer 9 hingewiesen.
18.2 Die Datenverbindung zwischen den Rechnern und Systemen des Kunden und den von BCIS betriebenen Systemen, konkret dem Router, an dem durch die Internetadresse der Softwarelösung konnektierten Übergabepunkt, wird von BCIS nicht geschuldet.
18.3 ELO wird ELOprofessional for Small Business im Übrigen nach eigenem Ermessen weiterentwickeln und modifizieren. BCIS ist insofern berechtigt, ELOprofessional for Small Business im Rahmen des Zumutbaren zu modifizieren und zu aktualisieren. BCIS wird den Kunden dazu auf wesentliche Änderungen von ELOprofessional for Small Business rechtzeitig im Voraus vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen.
18.4 BCIS wird die bestellte Zahl von berechtigten namentlich benannten Usern inklusive eines Repositories für den Kunden in der BCIS Cloud anlegen und dem Kunden bereitstellen. Die Kosten für die Anlage und Bereitstellung sind in der Einrichtungspauschale enthalten.
18.5 Alle weiteren Support- und Dienstleistungen werden separat dokumentiert und nach Aufwand zum jeweils aktuellen Stundensatz abgerechnet. Dazu zählen insbesondere die Installation und Konfiguration von ELO-Clients auf den Geräten des Kunden, die Herstellung der Verbindung zur BCIS ELO Cloud, die Konfiguration von ELO sowie die Übertragung von Datenbeständen des Kunden.
18.6 Bei der Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln hat der Kunde die zur Softwarelösung gehörigen Dokumentationen und eventuelle Hinweise von BCIS und ELO zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler oder der sonstigen Mängel und verpflichtet sich zur Mitarbeit bei einer möglichen Fehlersuche. Ansprüche daraus gegenüber BCIS entstehen dadurch nicht.
18.7 Für die nach dieser Vereinbarung vorzunehmende Abrechnung ist ein SEPA-Lastschriftverfahren mit elektronischem Rechnungsversand unabdingbar.
18.8 Die Mindestvertragslaufzeit für ELOprofessional for Small Business Lösungen beträgt 12 Monate (Vertragsjahr) und ist danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres schriftlich, auch per Email, kündbar.
18.9 Die Bestellung eines Upgrades auf eine höhere Anzahl von ELOprofessional for Small Business Usern und/ oder hybrider ELO-Erweiterungen kann jederzeit erfolgen. Die Hinzunahme zusätzlicher User und/oder Artikel führt vom Zeitpunkt der Bestellung zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit (ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, Gesamtvertragslaufzeit) um weitere 12 Monate. Eine Reduzierung von Usern und/oder Artikeln ist nur zum jeweiligen Ablauf eines Vertragsjahres unter Einhaltung der unter Ziffer 18.8 genannten Kündigungsfrist möglich, sofern nichts Abweichendes beschrieben worden ist.
18.10 Nach Ende der Vertragslaufzeit wird der Datenbestand des Kunden noch 30 Tage aufbewahrt und dann gelöscht.


19 Fernwartung
19.1 Zur Leistungserbringung aus der Ferne ist BCIS berechtigt, Fernwartungslösungen zu nutzen. Bei Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und trägt die Verbindungskosten. Der Kunde erlaubt unbeaufsichtigte, protokollierte angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht.
19.2 Fernzugriff bedeutet, dass ein Mitarbeitender von BCIS über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des Kunden nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät
übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.
19.3 Der Fernzugriff ist in jedem Falle kostenpflichtig, sofern er nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthalten ist und wird zum aktuellen Stundensatz abgerechnet bzw. gegen bestehende Vereinbarungen verrechnet.
19.4 Sollte eine Problemlösung durch Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil der Zugriff von dem Kunden nicht sichergestellt werden konnte, so erfolgt im Notfall nach Wahl von BCIS ein erforderlicher Vor-Ort-Einsatz im Rahmen einer gesonderten Vergütungsabrechnung.


20 Telefon Hotline
20.1 Sofern vereinbart stellt BCIS eine Telefon Hotline für Beratungsleistungen in der Servicezeit zur Verfügung.
20.2 BCIS wird IT-System-bezogene Fragen von Seiten des Kunden im Rahmen der Supportleistungen, wenn möglich, sofort beantworten. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, kann BCIS diese Recherche durchführen und die Fragen dann in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich beantworten. Eine Problemlösung ist jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unterstützten Produkte.


21 Schulungen
21.1 BCIS bietet dem Kunden Schulungsleistungen mit konkreten Schulungsinhalten bzw. Seminare gemäß dem separaten Angebot an. Grundsätzlich ist BCIS berechtigt, die Schulung auf einer Onlineplattform zur Verfügung zu stellen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Live- oder Vorort-Schulung vereinbart ist.
21.2 Bei einer Onlineschulung (auch „E-Learning“ genannt) wird BCIS dem Kunden die Zugangsdaten rechtzeitig mitteilen, wobei der jeweilige Zugang ausschließlich von dem Kunden bzw. seinem für die Schulung angemeldeten Mitarbeiter genutzt werden darf.
21.3 Die Schulungszeiten ergeben sich aus dem konkreten Angebot.
21.4 Bei einer im Angebot vereinbarten Mindestteilnehmerzahl besteht ein Anspruch auf Durchführung der Schulung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht. BCIS wird sich bemühen, bei reduzierter Teilnehmerzahl einen alternativen Termin anzubieten. Bei vereinbarter maximaler Teilnehmerzahl ist BCIS berechtigt, anfragende Teilnehmerbei Übersteigen der Teilnehmerzahl abzulehnen.
21.5 Bei Vor-Ort-Schulungen bei dem Kunden oder an von Kunden gewünschten Orten, bei denen der Referent anreisen muss, werden zusätzliche Reisekosten gemäß Nr. 5 dieser AGB berechnet.
21.6 Sollte eine Übernachtung für den Referenten anfallen, muss der Kunden die zugehörigen Auslagen ebenfalls gemäß Angebot bzw. vorheriger Vereinbarung übernehmen.
21.7 Die Anreise und die Übernachtung sind von jedem Teilnehmer bei Vor-Ort Schulungen selber zu organisieren und zu bezahlen.
21.8 Nichtinanspruchnahme von Leistungen/Nichtteilnahme an Terminen
21.8.1 Kann der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht den vollen Leistungsumfang der Schulung in Anspruch nehmen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
21.8.2 Kann der Kunde bzw. ein jeweiliger Teilnehmer des Kunden an dem Schulungstermin nicht teilnehmen, muss der Kunde dies unverzüglich mitteilen, damit BCIS den reibungslosen Ablauf und Nutzen der Schulung für die restlichen Teilnehmer sicherstellen kann.
21.9 Rücktritt durch BCIS / Änderungen im Ablauf
21.9.1 BCIS behält sich ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist unter anderem gegeben bei höherer Gewalt, Nichterreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten. Ein Ausfall der Schulung (z.B. plötzliche Erkrankung, Technische Probleme) wird dem Kunden unverzüglich bekannt gegeben.
21.9.2 BCIS ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen zeitlich und örtlich zu verlegen. Für den Fall der zeitlichen Terminverlegung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. BCIS verpflichtet sich, den Kunden über eine bei der Buchung genannte Adresse (postalisch, per E-Mail, per Telefon) unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend.
21.9.3 Im Falle der Absage eines Termins erstattet BCIS die geleistete Zahlung ganz bzw. anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Hotelkosten oder Verdienstausfall sind
ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, auch durch die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von BCIS.
21.10 Stornierungsbedingungen, Ersatzteilnehmer
21.10.1 Eine Stornierung oder Umbuchung ist nur mit Einverständnis von BCIS und Zahlung von Stornierungs-/Umbuchungsgebühren möglich.
21.10.2 Bei Umbuchung erhält der Kunde bzw. dessen entsendeter Teilnehmer einen Platz auf der Warteliste für einen späteren Termin. Die Teilnahme an einem Ersatztermin ist nur möglich, wenn die nachfolgende Schulung nicht ausgebucht ist. Insofern besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Ersatztermin. Der Teilnehmer erhält spätestens eine Woche vor Beginn des Ersatztermins eine verbindliche Zusage oder Absage. Im Fall einer Absage besteht für den Kunden kein Anspruch für anfallende Stornierungskosten für gebuchte Übernachtung/en und/oder die Anfahrt zum Veranstaltungsort.
21.10.3 Unabhängig davon kann bis zwei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn ein fachlich geeigneter Ersatzteilnehmer per E-Mail an BCIS benannt werden. Die Übertragung auf den Ersatzteilnehmer ist wirksam, soweit BCIS dies bestätigt.
21.11 BCIS hat sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Materialien, Unterlagen, Dokumentationen, Ton- und Bildmaterialien usw., die in Zusammenhang mit der Schulung verbreitet werden, inne.
21.12 Etwaige erarbeiteten Lösungsvorschläge zu Übungen oder Beispielfälle sind unverbindlich und dienen nur einer allgemeinen Veranschaulichung.
21.13 Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen von Schulungen, egal ob online oder in Präsenz, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BCIS Mitschnitte z.B. per Screenshot, Aufzeichnungen, Foto-/Videokamera oder Mobiltelefon anzufertigen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.


22 Datenschutz
22.1 Bei der Leistung (insbesondere Wartung und Pflege von IT-Systemen) im Auftrag, sofern ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzgesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Er hat sich von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei BCIS zu überzeugen. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung von BCIS in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung.
22.2 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. BCIS weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungs- bzw. Fern-wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich nach jeder wesentlichen Hard- und Softwareänderung, Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von BCIS am IT-System eine Überprüfung selbst durchführen und dokumentieren oder beauftragen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung (Prüfung der gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit) noch gegeben ist und das Ergebnis dokumentieren.
22.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet wird und bei Datenverlust sämtliche Möglichkeiten der Datenrekonstruktion nutzen.


23 Vertragsbeendigung
23.1 Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann BCIS nach eigener Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen.
23.2 Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, kann dieses von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern keine anderweitigen Kündigungsregelungen, wie z.B. für ELO for Small Business unter Ziffer 18.8 beschrieben, getroffen wurden. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann die Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit im nächsten Kalenderjahr zur vorbenannten Frist erfolgen. Im Fall von ELO-Update- und Support-Services beträgt die Mindestvertragsdauer zwei Jahre.
23.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
23.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
23.5 Mit Vertragsbeendigung bzw. bei ungültigem Vertrag wird der Kunde die Nutzung von Vertragsprodukten im Rahmen von Mietleistungen einstellen und sämtliche bei ihm vorhandenen lizenzierten Produkte und Kopien hiervon vernichten und BCIS dies auf Anfrage bestätigen.
23.6 Bestehen bei Abschluss einer dauerhaften Vereinbarung über Lizenzen und Module bereits andere aktive Verträge mit den gleichen Lizenzarten (z.B. ELO) mit BCIS, so wird deren Laufzeit an die Laufzeit des neuen Vertrages angepasst.
23.7 Gekündigte aber noch aktive Verträge werden durch den Abschluss eines neuen gleichartigen Vertrages verlängert und die Kündigung aufgehoben, sofern es sich nicht um eine Teilkündigung handelt. Ebenso gilt bei Änderungen des Vertragsinhalts gegenüber früheren Verträgen für alle Lizenzen und Module mit Abschluss dieses Vertrages einheitlich die neuere Regelung.


24 Schlussbestimmungen
24.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.
24.2 Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages und die sich anschließenden zwölf Monate Mitarbeiter der BCIS nicht aktiv abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot bzw. bei einem Dauerverstoß bezahlt der Kunde BCIS eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 €. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anrechenbar.
24.3 Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.4 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von BCIS.
24.5 Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.
24.6 BCIS ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und BCIS den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
24.7 Der Kunde räumt BCIS hinsichtlich seines Logo und etwaiger BCIS zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und Marketingzwecke für die jeweilige Vertragsleistung, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und Speicherung im Rahmen der Vertragsleistung ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in Textform widerrufen.
24.8 Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen von BCIS geschlossen hat, kann BCIS dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-Mailadresse anbieten (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen.